BKF

Deine Weiterbildung.

Professioneller Straßengüter- und Personenverkehr

Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen entweder als Unternehmer/in, selbstständige Kraftfahrer/in oder als abhängig beschäftigte Fahrer/in tätig sein zu dürfen.

    Betroffen davon sind Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterverkehr sowie von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dies gilt für den gewerblichen Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr ebenso wie für den Werkverkehr.

    Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Durch die Qualifizierung soll die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauchs gestärkt werden.

    Wer vor dem 10.09.2008 seine Fahrerlaubnis D1/D1E/D/DE (Bus) oder vor dem 10.09.2009 seine Fahrerlaubnis C1/C1E/C/CE (Lkw) erworben hat, ist vom Nachweis der Grundqualifikation entsprechend der Besitzstandsregelung (§3 BKrFQG) befreit. Allerdings hat auch er alle 5 Jahre seine Weiterbildung nachzuweisen.

    Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen ihre Grundqualifikation nicht zu belegen, müssen aber „wie auch die Fahrer, die zunächst die Grundqualifikation zu erwerben haben“ alle 5 Jahre eine Schulung zur Weiterbildung absolvieren. Diese 35-stündige Weiterbildung muss nachgewiesen und im Führerschein eingetragen werden! Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kann hierbei in mehrere Tagesseminare z. B. 7 Stunden pro Jahr innerhalb von 5 Jahren aufgeteilt werden.

    Deine Fahrschule

    In Kempen, Kerken und Hüls

    Adresse

    Ellenstr. 25, 47906 Kempen

    Telefonnummer

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