Erste Hilfe
und SEH-CHECK
SEHTEST
Für den Führerscheinerwerb steht ein Sehtest auf deinem Programm. Dabei darf ein bestimmter Sehschärfenwert nicht unterschritten werden, damit du beim Fahren klar siehst und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdest.
SEHTEST ODER AUGENÄRZTLICHES GUTACHTEN?
In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (§ 12 Abs. 2 FeV) steht: „Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen.“ Wenn du anschließend eine Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegst, die das Erreichen der vorgeschriebenen Mindestsehschärfe (s.u.) bescheinigt, kannst du den Führerschein machen. Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E sowie für den Taxischein, müssen sich vom Augenarzt untersuchen lassen und darüber ein Gutachten vorlegen (§ 12 Abs. 6 FeV). Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.

Klassenspzifische Untersuchungen
PKW
A/A1/B/BE/M/L/S/T – nur Sehtest
LKW
– Sehtest mit Perimetrie/Gesichtsfelduntersuchung
– ärztliche Untersuchung
BUS
– Sehtest mit Perimetrie/Gesichtsfelduntersuchung
– ärztliche Untersuchung
– bei Erstausstellung und ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich: Reaktionstest (Psychomentale Leistungsfähigkeit)
Taxi
– Sehtest mit Perimetrie/Gesichtsfelduntersuchung
– ärztliche Untersuchung
– bei Erstausstellung und ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich: Reaktionstest (Psychomentale Leistungsfähigkeit)
Autoführerschein gefällig? Lass uns loslegen!
Es gibt mehrere Möglichkeiten einen Autoführerschein zu machen. Lass uns gemeinsam an dem richtigen Weg für Dich arbeiten. Wir beraten Dich gerne persönlich welcher Führerschein der passende für Deine Ansprüche ist.
Deine Fahrschule
im Kempen, Kerken und Hüls
Adresse
Ellenstr. 25, 47906 Kempen