Erste Hilfe 

und SEH-CHECK

Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis beantragt, ist verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen erste Hilfe leisten zu können (FeV § 19,1). Die Unterweisung soll dem Antragsteller durch theoretischen und durch praktische Übungen Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln. Ebenso mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten, sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen.

SEHTEST
Für den Führerscheinerwerb steht ein Sehtest auf deinem Programm. Dabei darf ein bestimmter Sehschärfenwert nicht unterschritten werden, damit du beim Fahren klar siehst und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdest.

SEHTEST ODER AUGENÄRZTLICHES GUTACHTEN?
In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (§ 12 Abs. 2 FeV) steht: „Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen.“ Wenn du anschließend eine Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegst, die das Erreichen der vorgeschriebenen Mindestsehschärfe (s.u.) bescheinigt, kannst du den Führerschein machen. Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E sowie für den Taxischein, müssen sich vom Augenarzt untersuchen lassen und darüber ein Gutachten vorlegen (§ 12 Abs. 6 FeV). Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.

Klassenspzifische Untersuchungen

PKW

 A/A1/B/BE/M/L/S/T – nur Sehtest 

LKW

–  Sehtest mit Perimetrie/Gesichtsfelduntersuchung 

–  ärztliche Untersuchung

BUS

– Sehtest mit Perimetrie/Gesichtsfelduntersuchung
ärztliche Untersuchung
– bei Erstausstellung und ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich: Reaktionstest (Psychomentale Leistungsfähigkeit) 

Taxi

–  Sehtest mit Perimetrie/Gesichtsfelduntersuchung
–  ärztliche Untersuchung
–  bei Erstausstellung und ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich: Reaktionstest (Psychomentale Leistungsfähigkeit)

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